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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung des § 28 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Grävenwiesbach wie folgt:
(4) Zur Information der Bevölkerung wird die Niederschrift 14 Tage nach der betreffenden Sitzung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht, soweit sie sich nicht auf Verhandlungsgegenstände bezieht, die in nichtöffentlicher Sitzung erörtert wurden. Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.
Begründung
Im Sinne einer besseren Information der Bürger halten wir es für sinnvoll, die Niederschriften auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. Die jetzige Regelung beinhaltet zwar die Möglichkeit, die Niederschriften im Netz zur Verfügung zu stellen, sie stellt jedoch keine Verpflichtung dar. So kann auch interessierten Bürgern, die an der Sitzung verhindert sind, die Möglichkeit gegeben werden, den Verhandlungsgang zu verfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich eine Prioritätenliste der an gemeindeeigenen Straßen aufgetretenen Schäden zu erstellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Schäden unter Verwendung der Landesmittel unverzüglich beseitigt werden.
Begründung
Die CDU geführte Landesregierung hat ein Sonderprogramm mit einem finanziellen Volumen in Höhe von 100 Millionen Euro aufgelegt, um die Straßenbaulastträger in die Lage zu versetzen, die winterbedingten Schäden an Landes- und Kommunalstraßen sowie an Radwegen im Frühjahr diesen Jahres zu beseitigen.
Der Winter 2010/2011 hat wie schon der Winter 2009/2010 viele Schäden an den Straßen unserer Gemeinde hinterlassen. Ohne das Ergreifen solcher und weiterer Gegenmaßnahmen muss damit gerechnet werden, dass infolge der Straßenschäden sowohl Verkehrsbeschränkungen als auch Geschwindigkeitsbegrenzungen oder sogar Sperrungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit angeordnet werden müssen, wie wir es schon leidvoll auf der Landesstraße zwischen Grävenwiesbach und Naunstadt sowie der Kreisstraße Richtung Hasselborn erlebt haben. Ferner drohen durch die weitere Einwirkung des Verkehrs und der Witterung auf die bereits beschädigten Straßen weitere, tiefergehende Schäden am Straßenkörper, wodurch der Erhaltungsbedarf und damit der Mittelbedarf für eine spätere Erneuerung der Straßen und Radwegen überproportional ansteigen würde. Das Sonderprogramm beugt diesen Folgewirkungen vor und versetzt Grävenwiesbach in die Lage ihre Infrastruktur auszubessern.
Die Finanzierung des 100 Millionen-Programms erfolgt zu 50 % durch das Land Hessen und zu 50 % aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs, die aufgrund der guten Steuerentwicklung 2010 noch zusätzlich zur Verfügung stehen.
Damit die entstandenen und zu behebenden Mängel in dem Programm Berücksichtigung finden, ist auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme eine Prioritätenliste zu erstellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Schäden unter Verwendung der Landesmittel unverzüglich beseitigt werden.
Zwar ist zur konkreten Beantragung von Zuschüssen erst das Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag abzuwarten. Der Antrag soll den Gemeindevorstand ermächtigen, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit nicht etwa die auslaufende Wahlperiode die Gemeinde am Handeln hindert.
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CDU Ortsverband Grävenwiesbach, Lindenstr. 6, 61279 Grävenwiesbach, E-Mail info@cdu-graevenwiesbach.de